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   BVerwG, 01.06.1956 - I B 80.55   

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https://dejure.org/1956,971
BVerwG, 01.06.1956 - I B 80.55 (https://dejure.org/1956,971)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1956 - I B 80.55 (https://dejure.org/1956,971)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1956 - I B 80.55 (https://dejure.org/1956,971)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 5.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Droschkengewerbe als

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1956 - I B 80.55
    Daß zum Betrieb der gewerbsmäßigen Personenbeförderung eine Genehmigung erforderlich ist, die sich jeweils nur auf die genehmigte Betriebsart erstreckt, ist durch die ständige Rechtsprechung des Senats geklärt (u.a. BVerwGE 1, 92 und 97).
  • BVerwG, 04.11.1955 - II C 269.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1956 - I B 80.55
    Damit könnte das angefochtene Urteil von der in der Entscheidung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. November 1955 - BVerwG II C 269.54 - (NJW 1956 S. 236, DVBl. 1956 S. 134, DÖV 1956 S. 120) vertretenen Auffassung abweichen, daß das Urteil auf schriftliche Zeugenerklärungen nur dann gestützt werden darf, wenn diese gegenüber dem Gericht abgegeben und die Parteien damit einverstanden sind (§ 63 MRVO 165, § 377 Abs. 4 ZPO).
  • BVerwG, 13.07.1953 - I B 10.53

    Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1956 - I B 80.55
    Jedoch rechtfertigt sich hierdurch nicht die Zulassung der Revision nach § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG, Denn diese setzt voraus, daß die angefochtene Entscheidung auf der in ihr vertretenen abweichenden Rechtsansicht beruht (BVerwGE 1, 1).
  • BVerwG, 02.12.1955 - I B 179.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1956 - I B 80.55
    Macht eine Partei von dieser Gelegenheit keinen Gebrauch, so kann sie sich nicht darauf berufen, daß ihr das rechtliche Gehör verweigert worden sei (Beschluß des Senatsvom 2. Dezember 1955 - BVerwG I B 179.54 - Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 23. Aufl., Gr. 4 vor § 128).
  • BVerwG, 29.04.1957 - IV C 334.56

    Rechtsmittel

    Bei einer solchen Sachlage, die auch hier vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das rechtliche Gehör nicht verweigert worden (vgl. u.a.Beschluß vom 1. Juni 1956 - BVerwG I B 80.55 - undBeschluß vom 2. Dezember 1955 - BVerwG I B 179.54 -).
  • BVerwG, 31.05.1957 - V C 405.56

    Rechtsmittel

    Damit ist dem Erfordernis des rechtlichen Gehörs vollauf Genüge getan (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 13. November 1956 in NJW 1957, 17; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 1. Juni 1956 - BVerwG I B 80.55 - undvom 2. Dezember 1955 - BVerwG I B 179.54 -).
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